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Sachkunde nach § 11 TierSchG
Autor |
Nachricht |
16593
Registriert: Do 5. Jul 2012, 20:08 Beiträge: 29
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Sachkunde nach § 11 TierSchG
Hallo zusammen!
In letzter Zeit hatte ich aus unserem Mitgleiderkreis vermehrt Anfragen bezüglich der Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG erhalten. Ich habe deshalb beschlossen diese Prüfung selbst abzulegen, da ich dann aus erster Hand berichten kann.
Ich habe mich deshalb mit dem Veterinäramt in Ingolstadt in Verbindung gesetzt und gefragt, wo ich denn diese Prüfung ablegen kann. Man teilte mir mit, dass diese Prüfung beim für den Wohnort des Prüflings zuständigen Veterinäramt abgelegt werden kann. Nachdem ich gesagt hatte dass ich diese Prüfung, speziell für Vögel, machen möchte hat man mir Unterlagen zur Vorbereitung zugesandt. Es handelte sich dabei um die Leitlinien für Tierbörsen und um die Gutachten für die Mindestanforderungen für die Haltung von Papageien und Kleinvögeln.
Am 03.05.2016 habe ich die Prüfung schriftlich, mündlich und praktisch abgelegt. Mit etwas Vorbereitung ist sie meiner Meinung nach für jeden schaffbar. Die Gebühr dafür betrug 92 €. Die Bescheinigung gilt für ganz Deutschland.
Der Prüfungsmodus und die Gebühr kann natürlich von Amt zu Amt variieren.
Näheres, vor allem zu den Fragen, werde ich demnächst in der AZV darlegen.
_________________ Bernhard Schuster
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Di 17. Mai 2016, 19:20 |
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16593
Registriert: Do 5. Jul 2012, 20:08 Beiträge: 29
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Re: Sachkunde nach § 11 TierSchG
Hallo zusammen!
Auf Grund regelmäßiger Anfragen möchte ich hier auf den Ablauf der Prüfung genauer eingehen.
1. Es gab einen schriftlichen Teil. Hier kamen 20 Fragen, die man beantworten musste (nicht aus einer vorgegebenen Auswahl ankreuzen). 2. Die Prüfung beinhaltete auch einen mündlichen Teil. Dies war ein Gespräch mit der prüfenden Amtstierärztin. 3, Der praktische Teil bezog sich auf Bilder, die bei Tierbörsen angefertigt wurden. Hier sollte man die Fehler erkennen, z. B. fehlende Tränke, zu viele Vögel, Käfiggröße nicht gem. den Richtlinien etc.
Die Fragen konnte man Beantworten, wenn man sich die speziell auf die Vogelhaltung abgestimmten Teile der nachfolgende Gutachten gut angesehen hatte: - Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten - Gutachten zur Mindestanforderung an die Haltung von Papageien - Gutachten zur Mindestanforderung an die Haltung von Kleinvögeln - Gutachten zur Auslegung von § 11 b des Tierschutzgesetzes
Diese Gutachten kann man unter dieser Bezeichnung aus dem Internet herunterladen.
Ich hoffe, ihnen damit geholfen zu haben. Ob allerdings die Prüfung in ihrem Veterinäramt genauso abläuft, kann ich nicht sagen. Soweit ich aber bisher Infos aus verschiedenen Regionen Deutschlands habe, war meine Prüfung sehr umfangreich.
_________________ Bernhard Schuster
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Do 21. Jul 2016, 18:28 |
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